Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertrag
Für sämtliche Leistungen und Lieferungen aus
unserem Angebot gelten die nachstehenden
Bedingungen, die der Auftraggeber bei
Vertragsabschluss anerkennt. Sollten einzelne
Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleiben die übrigen Bedingungen
wirksam. Änderungen dieser Bedingungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
uns.
2. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich rein netto zzgl.
der bei Rechnungsstellung gültigen
Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort fällig,
wenn vertraglich keine andere Fälligkeit
vereinbart ist. Bei Ratenzahlungen erhöht sich
der Kaufpreis um die banküblichen Zinsen,
Provisionen und Bankspesen. Kann die
Lieferung nicht innerhalb von vier Monaten
nach Vertragsabschluss erfolgen, sind wir
berechtigt, die im Kaufvertrag angegebenen
Preise zu erhöhen. Angebote sind in jedem Fall
freibleibend.
3. Lieferung
DerUmfangderLieferungrichtetsichnachdem
Vertrag, insbesondere für Sonderausstattungen
und Nebenleistungen sind die
Vertragsabsprachen maßgeblich. Die
angegeben Maße und Gewichte sind nur
annähernd. Die Lieferung gilb ab Werk. Werden
Fahrzeuge, Geräte und Waren nicht im Werk
angenommen, so reisen diese stets auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die
Angabe des Liefertermins erfolgt grundsätzlich
nach bestem Ermessen jedoch ohne jede
Verbindlichkeit, falls nicht ausdrücklich ein
fester Liefertermin vereinbart und dieser
besonders schriftlich festgehalten wird. Der
Liefertermin kann sich durch Verzögerung der
Lieferungen der Unterlieferanten, durch höhere
Gewalt gleichstehen, verschieben.
SchadenersatzforderungenbeiLieferungsverzug
sind in jedem Falle im kaufmännischen
Geschäftsverkehr ausgeschlossen. Tritt der
Käufer von einem erteilten Auftrag zurück,
stehen dem Auftragnehmer für entgangenen
Gewinn und entstandene Verwaltungs-und
Vertriebskosten 25% des Bruttoauftragswerts
zu. Bei Sonderanfertigungen erhöht sich der
Satzauf40%.
4. Verzug
Die Verzugszinsen betragen 5% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sie
sind höher anzusetzen, wenn wir einen höheren
Zinssatz nachweisen. Bei Zahlungsverzug des
Auftraggeberssindwirberechtigt,dasgelieferte
Teil oder Gerät, ohne Verzicht auf unsere
Ansprüche, bis zur Befriedigung derselben,
wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Alle dadurch entstandenen
Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, den
wir zur Zahlung einer angemessenen
Entschädigung für Benutzung und
Wertminderung heranziehen können. Bei
Zahlungseinstellung, Vergleichs-oder Konkurs-
verfahrendesAuftragsgeberswirddernochzu
zahlende Betrag sofort fällig. Ist der
AuftraggeberbeiRatenzahlungenmiteiner
Rate in Verzug, so wird der Restkaufpreis sofort
und in voller Höhe fällig. Wechsel und Schecks
werden nur zahlungshalber entgegen
genommen. Für rechtzeitige Präsentation und
Protesterhebung erfolgt keine Haftung;
EinziehungskostenträgtderAuftraggeber.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Fahrzeuge, Geräte und Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum und sind vom Auftraggeber bestens
zu behandeln. Sie dürfen bis zur vollständigen
Bezahlung weder veräußert noch verliehen
werden. Der Auftraggeber istfür jeden Schaden
haftbar, Pfändungen und jede andere
Gefährdung sind uns sofort mitzuteilen. Dritte
sind auf unseren Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen. Erwerben wir gegen den
Auftraggeber in Zusammenhang mit den
Kaufgegenständen auf Grund von Reparaturen
oder Ersatzteillieferungen nachträglich
Forderungen, so besteht der
Eigentumsvorbehalt bis zum Ausgleich der
Forderungenfort.
6. Gewährleistung
Für alle fabrikneuen, von uns gelieferten
Ersatzteile und Geräte leisten wir gegenüber
demAuftraggeber eine Gewähr von12 Monaten
vom Tag der Lieferung gerechnet. Für nicht in
unserm Betrieb hergestellte, von uns
eingebaute Teile, gelten die
Garantiebestimmungen der Unterlieferanten.
Mängelrügen sind spätestens 8 Tage nach
Feststellung des Mangels schriftlich geltend zu
machen. Die Gewährleistungspflicht erlischt,
sobald die Teile und Geräte nicht wie von uns
angegebenbehandeltoderirgendwelcheMängel
ohne unser Einverständnis von anderer Seite
behoben oder Veränderungen an denselben
vorgenommen werden oder wenn Mängel auf
unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
Schadenersatzansprüche seitens des
Auftraggebers sind in jedem Fall
ausgeschlossen. Eine Haftung wegen Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon
unbenommen.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
Bergisch Gladbach.
8. Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten sowie
für Ansprüche, die im Wege des
Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist
ausschließlich Gerichtsstand unser
Geschäftssitz. Unser Geschäftsitz gilt als
Gerichtsstand ferner vereinbart, wenn der
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
demInlandverlegtoderwennder Wohnsitzdes
Auftraggebers oder sein gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebungnichtbekanntist.
Stand 01.01.2012