Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1. Vertrag 
Für sämtliche Leistungen und Lieferungen aus 
unserem Angebot gelten die nachstehenden 
Bedingungen, die der Auftraggeber bei 
Vertragsabschluss anerkennt. Sollten einzelne 
Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam 
sein, so bleiben die übrigen Bedingungen 
wirksam. Änderungen dieser Bedingungen 
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch 
uns. 

 

2. Preise 
Sämtliche Preise verstehen sich rein netto zzgl. 
der bei Rechnungsstellung gültigen 
Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort fällig, 
wenn vertraglich keine andere Fälligkeit 
vereinbart ist. Bei Ratenzahlungen erhöht sich 
der Kaufpreis um die banküblichen Zinsen, 
Provisionen und Bankspesen. Kann die 
Lieferung nicht innerhalb von vier Monaten 
nach Vertragsabschluss erfolgen, sind wir 
berechtigt, die im Kaufvertrag angegebenen 
Preise zu erhöhen. Angebote sind in jedem Fall 
freibleibend. 

 

3. Lieferung 
DerUmfangderLieferungrichtetsichnachdem 
Vertrag, insbesondere für Sonderausstattungen 

und Nebenleistungen sind die 
Vertragsabsprachen maßgeblich. Die 
angegeben Maße und Gewichte sind nur 

annähernd. Die Lieferung gilb ab Werk. Werden 
Fahrzeuge, Geräte und Waren nicht im Werk 
angenommen, so reisen diese stets auf 
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die 
Angabe des Liefertermins erfolgt grundsätzlich 
nach bestem Ermessen jedoch ohne jede 
Verbindlichkeit, falls nicht ausdrücklich ein 
fester Liefertermin vereinbart und dieser 
besonders schriftlich festgehalten wird. Der 
Liefertermin kann sich durch Verzögerung der 
Lieferungen der Unterlieferanten, durch höhere 
Gewalt gleichstehen, verschieben. 
SchadenersatzforderungenbeiLieferungsverzug 
sind in jedem Falle im kaufmännischen 
Geschäftsverkehr ausgeschlossen. Tritt der 
Käufer von einem erteilten Auftrag zurück, 
stehen dem Auftragnehmer für entgangenen 
Gewinn und entstandene Verwaltungs-und 
Vertriebskosten 25% des Bruttoauftragswerts 
zu. Bei Sonderanfertigungen erhöht sich der 
Satzauf40%. 

 

4. Verzug 
Die Verzugszinsen betragen 5% über dem 
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sie 
sind höher anzusetzen, wenn wir einen höheren 
Zinssatz nachweisen. Bei Zahlungsverzug des 
Auftraggeberssindwirberechtigt,dasgelieferte 
Teil oder Gerät, ohne Verzicht auf unsere 
Ansprüche, bis zur Befriedigung derselben, 
wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag 
zurückzutreten. Alle dadurch entstandenen 
Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, den 
wir zur Zahlung einer angemessenen 
Entschädigung für Benutzung und 
Wertminderung heranziehen können. Bei 
Zahlungseinstellung, Vergleichs-oder Konkurs-
verfahrendesAuftragsgeberswirddernochzu 
zahlende Betrag sofort fällig. Ist der 
AuftraggeberbeiRatenzahlungenmiteiner 

Rate in Verzug, so wird der Restkaufpreis sofort 
und in voller Höhe fällig. Wechsel und Schecks 
werden nur zahlungshalber entgegen 
genommen. Für rechtzeitige Präsentation und 
Protesterhebung erfolgt keine Haftung; 
EinziehungskostenträgtderAuftraggeber. 

 

5. Eigentumsvorbehalt 
Alle gelieferten Fahrzeuge, Geräte und Waren 
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser 
Eigentum und sind vom Auftraggeber bestens 
zu behandeln. Sie dürfen bis zur vollständigen 
Bezahlung weder veräußert noch verliehen 
werden. Der Auftraggeber istfür jeden Schaden 
haftbar, Pfändungen und jede andere 
Gefährdung sind uns sofort mitzuteilen. Dritte 
sind auf unseren Eigentumsvorbehalt 
hinzuweisen. Erwerben wir gegen den 
Auftraggeber in Zusammenhang mit den 
Kaufgegenständen auf Grund von Reparaturen 
oder Ersatzteillieferungen nachträglich 
Forderungen, so besteht der 
Eigentumsvorbehalt bis zum Ausgleich der 
Forderungenfort. 

 

6. Gewährleistung 
Für alle fabrikneuen, von uns gelieferten 
Ersatzteile und Geräte leisten wir gegenüber 
demAuftraggeber eine Gewähr von12 Monaten 
vom Tag der Lieferung gerechnet. Für nicht in 
unserm Betrieb hergestellte, von uns 
eingebaute Teile, gelten die 
Garantiebestimmungen der Unterlieferanten. 
Mängelrügen sind spätestens 8 Tage nach 
Feststellung des Mangels schriftlich geltend zu 
machen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, 
sobald die Teile und Geräte nicht wie von uns 
angegebenbehandeltoderirgendwelcheMängel 
ohne unser Einverständnis von anderer Seite 
behoben oder Veränderungen an denselben 
vorgenommen werden oder wenn Mängel auf 
unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind. 
Schadenersatzansprüche seitens des 
Auftraggebers sind in jedem Fall 
ausgeschlossen. Eine Haftung wegen Vorsatz 
und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon 
unbenommen. 

 

7. Erfüllungsort 
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 
Bergisch Gladbach. 

 

8. Gerichtsstand 
Für sämtliche Ansprüche aus der 
Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten sowie 
für Ansprüche, die im Wege des 
Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist 
ausschließlich Gerichtsstand unser 
Geschäftssitz. Unser Geschäftsitz gilt als 
Gerichtsstand ferner vereinbart, wenn der 
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand 
im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen 
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus 
demInlandverlegtoderwennder Wohnsitzdes 
Auftraggebers oder sein gewöhnlicher 
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der 
Klageerhebungnichtbekanntist. 

 

Stand 01.01.2012 

 

SEIFFERT GmbH&Co.KG

Dünnhofsweg 39
51469 Bergisch Gladbach

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